Priorität erste Hinterlegung (4)

Dritter möglicher Unwirksamkeitsgrund eines Prioritätsrechts: Nicht die erste Hinterlegung (= Anmeldung), sondern die zweite Anmeldung wird als Prioritätsrecht beansprucht

PDF Herunterladen

Teil 1: Prioritätsrecht nach der PVÜ
Teil 2: Eigentümerin des Prioritätsrechts
Teil 3: Identität bei Priorität nach PVÜ
Teil 5: Prioritätsrecht Formerfordernisse
Teil 6: PCT Anmeldung als erste Hinterlegung

Wie bereits in dem Kapitel “Was ist der Umfang des Prioritätsrechts?“ nach der PVÜ und “Gibt es Ausnahmen von diesem “erste Hinterlegung“ Erfordernis?“ in Teil 1 diskutiert kommt dieses Problem am häufigsten in größeren Patentfamilien auf, wobei die Patentfamilienmitglieder einander überlappende Inhalte aufweisen. Ein gutes Beispiel dafür sind in USA übliche Patentfamilien, in welchen zusätzlich zu der ersten Hinterlegung eine Kette von Continuation-in-Part Anmeldungen eingereicht wurden, welche in ihrem Inhalt einander überlappen, oder alternativ mehrere US Provisional Patentanmeldung mit einander überlappenden Inhalt eingereicht wurden.

Falls alle Anmeldungen einen innerhalb der 12/6-Monats Prioritätsfrist liegenden Anmeldezeitpunkt haben, können alle Anmeldungen als Priorität beansprucht werden und damit kollektiv ein Prioritätsrecht für den gesamten kollektiven Inhalt aller Anmeldungen begründen. Jedoch unterscheiden sich die Prioritätsdaten für die jeweiligen Merkmale entsprechend dem Anmeldezeitpunkt, zu welchem diese Merkmale das erste Mal eingereicht wurden. In anderen Worten, das Prioritätsdatum für einzelne Merkmale in der Patentanmeldung bestimmt sich danach, wann die erste Hinterlegung für das bestimmte Merkmal erfolgte. Dies trifft auch für die Kombination mit den übrigen Merkmalen der Patentanmeldung zu, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wurden. Damit kann es kompliziert werden festzustellen, welchen Umfang das Prioritätsrecht hat, das sich aus mehreren Patentanmeldungen zusammensetzt, die überdies unterschiedliche Zeitränge haben.

In anderen Worten sollte die Anmelderin nicht davon ausgehen, dass dem kollektiven Prioritätsrecht aus mehreren Patentanmeldungen für alle Merkmale und deren Kombinationen der Zeitpunkt der Hinterlegung der ersten Anmeldung zukommt, wenn den beanspruchten prioritätsbegründenden Anmeldungen unterschiedliche Anmeldetage zukommen. Das gilt auch für spezifische Kombinationen von Merkmalen, beispielsweise Kombinationen von Merkmalen in der ersten Hinterlegung mit Merkmalen, welche erst in späteren Anmeldungen enthalten waren. In anderen Worten, selbst wenn eine Anzahl von Merkmalen kollektiv mit mehreren US Provisional Anmeldungen eingereicht wurden, begründet die Summe dieser Merkmale nicht automatisch ein wirksames Prioritätsrecht für alle denkbaren Kombinationen dieser Merkmale. Dies ist ein weiterer Grund, warum Patentansprüche oder ähnliche Formulierung ratsam sind, welche bestimmte Kombinationen von Merkmalen beschreiben, damit der Umfang des Prioritätsrechts besser definiert ist.

PDF Herunterladen

Teil 1: Prioritätsrecht nach der PVÜ
Teil 2: Eigentümerin des Prioritätsrechts
Teil 3: Identität bei Priorität nach PVÜ
Teil 5: Prioritätsrecht Formerfordernisse
Teil 6: PCT Anmeldung als erste Hinterlegung

Related posts